Technische Prüfung Bauvertrag / Baubeschreibung
„ ..Wir haben ein gutes Gefühl und der Verkaufsberater war auch sehr nett. Der Rest wird schon klappen …“ Das wünschen auch wir jedem, der sich auf den Weg macht, sein Eigenheim zu bauen.
Über 20 Jahre Baupraxis haben uns aber gelehrt, dass die Errichtung eines Bauwerkes aufgrund der Vielzahl von Schnittstellen die hohe Schule der Verständigung ist. Zwei Menschen, die beide vom Traumhaus reden haben dabei unterschiedliche Bilder vor Augen. Das kann nur schiefgehen wenn das angedachte Traumhaus nicht ausreichend beschrieben und die zu erbringenden Arbeiten nicht deutlich vereinbart werden.
Schließen Sie die Augen und stellen Sie sich ihr Traumhaus vor. Lesen Sie anschließend in den Vertragsunterlagen Ihres Baupartners, wie viele Ihrer Vorstellung darin auch so beschrieben sind. Haben Sie alles gefunden ?
Nun versuchen Sie, die Vertragsunterlagen invers zu lesen und fragen sich, was an Ihrem Traumhaus alles nicht beschrieben ist.
Zweifelsfrei gibt es „Basics“, die in einem Bauvertrag nebst allen Anlagen geregelt sein müssen. Immer wieder begegnen uns aber Vertragswerke, die hier oder im weiteren Verlauf lückenhaft oder einseitig formuliert sind.
Andererseits wirken sich überformulierte Vertragswerke eher problematisch aus. Während der Bauherr genaue Formulierung wünscht benötigt der Unternehmer Handlungsspielraum während der Bauphase. Schließlich trägt er die gesamte technische Verantwortung.
Angemessene und parteilich ausgewogene Formulierungen sind ebenso wichtig wie ein ggfs. gründlicher Firmencheck. Sie müssen wissen, wer Ihr Partner ist.
Technische Vertragsprüfung schafft Klarheit !